Kontrolle und Aufsichtsbehörden

Die Zwilag kontrolliert ihren Betrieb mit einem vielfältigen und gut etablierten Qualitätsmanagementsystem. Die geltenden gesetzlichen Anforderungen müssen jederzeit erfüllt sein. Die nukleare Sicherheit, der Strahlenschutz und die Handhabung von radioaktiven Abfällen sind im Rahmen der schweizerischen Gesetzgebung umfassend geregelt. Für den Vollzug sind in erster Linie die Bundesbehörden zuständig.

 

Zertifikat ISO 9001:2015 (186.9 kB)

Bundesamt für Energie

Über Bewilligungen für den Bau, Betrieb und Änderungen von Kernanlagen entscheidet der Bundesrat. Das Bundesamt für Energie (BFE) mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wirkt bei der Durchführung der Bewilligungsverfahren nach Kernenergierecht mit und bereitet die Entscheide des Bundesrates vor. Es erteilt Transportgenehmigungen für Kernbrennstoffe und radioaktive Abfälle. Das BFE führt zudem die international vorgeschriebene Kontrolle und Buchhaltung über die spaltbaren Materialien. Es ist verantwortlich für die Erarbeitung von Grundlagen für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und für die Kernenergiegesetzgebung

Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat

Bundesrat und BFE stützen ihre Entscheide auf Gutachten des Eidgenössischen Nuklear-Sicherheitsinspektorats (ENSI). Diese Aufsichtsbehörde ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit und wird hauptsächlich über Aufsichtsabgaben finanziert. Das Ensi beaufsichtigt und beurteilt die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz in den schweizerischen Kernanlagen, zu denen neben den Kernkraftwerken auch die Einrichtungen zur Behandlung und Lagerung der radioaktiven Abfälle gehören. Das Ensi führt Inspektionen durch, überwacht den sicherheitstechnischen Zustand und die Einhaltung der Vorschriften, formuliert Auflagen an die Betreiber und informiert die Öffentlichkeit. Die Zwilag informiert das Ensi zeitgerecht über qualitäts- und sicherheitsrelevante Belange des Betriebs.

Bundesamt für Gesundheit

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist dafür zuständig, dass in der Schweiz die Vorgaben aus der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden. Es ersteilt die Bewilligungen für den Umgang mit radioaktiven Substanzen und überwacht deren Handhabung. Weiter koordiniert und beaufsichtigt das BAG zusammen mit dem Paul Scherrer Institut die Entsorgung von radioaktiven Abfällen aus den Bereichen Medizin, Industrie und Forschung (MIF).