Finanzierung

Die Projektierung und Erstellung des Zentralen Zwischenlagers kostete rund 538.2 Mio. Franken. Diese Summe beinhaltet Werk- und Kaufverträge sowie Aufträge für Dienstleistungen und alle allgemeinen Baunebenkosten. Die gesamten Projektierungs- und Baukosten wurden aus entsprechenden Rückstellungen der Abfallverursacher, das heisst durch die Aktionäre der Zwilag finanziert. Die schweizerische Eidgenossenschaft beteiligte sich an den Anlagekosten der Behandlungsanlagen mit einem Investitionsbeitrag von 30 Mio. Franken. Als Gegenleistung verpflichtete sich die Zwilag, die Abfälle aus dem Verantwortungsbereich des Bundes (aus der Medizin, der Industrie und der Forschung) künftig zu behandeln und zu konditionieren.

Die jährlich anfallenden Betriebskosten werden grundsätzlich durch die Kernkraftwerkbetreiber getragen. Sie fallen als Entsorgungskosten in den Aufwand der Kernkraftwerke und werden damit letztendlich vollumfänglich mit dem Strompreis durch die Konsumenten bezahlt.

Geschäftsbericht 2022 (4.8 MB)
Geschäftsbericht 2021 (4.0 MB)
Geschäftsbericht 2020 (3.8 MB)
Geschäftsbericht 2019 (4.9 MB)
Geschäftsbericht 2018 (6.1 MB)
Geschäftsbericht 2017 (1.7 MB)
Geschäftsbericht 2016 (1.3 MB)
Geschäftsbericht 2015 (1.3 MB)
Geschäftsbericht 2014 (1.1 MB)
Geschäftsbericht 2013 (20.5 MB)
Geschäftsbericht 2012 (16.3 MB)
Geschäftsbericht 2011 (7.1 MB)
Geschäftsbericht 2010 (10.1 MB)

Die Zwilag ist gemäss den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die finanziellen Mittel zur Deckung der Aufwendungen, die für die Stilllegung der Zwilag nach der Betriebsphase anfallen werden, in einem staatlichen Fonds sicherzustellen. Hierfür zahlt die Gesellschaft seit Betriebsbeginn jährliche Beiträge in den Fonds ein.

Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung, SEFV